Europawahl 2024: Die wichtigsten Infos zur Wahl am 9. Juni

Veröffentlichungsdatum18.04.2024Lesedauer1 MinuteKategorienThemen
Europawahl

Wer ist wahlberechtigt? 

Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 dürfen in Österreich alle ÖsterreicherInnen und UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich sowie AuslandsösterreicherInnen wählen, die spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern – und in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Wo kann gewählt werden? 

Am Wahltag dürfen Wahlberechtigte nur in jenem Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde wählen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (dort, wo man am Stichtag 26. März 2024 den Hauptwohnsitz gemeldet hat). Mit einer sogenannten „offenen“ Wahlkarte, also einer Wahlkarte, die nicht zugeklebt und/oder bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, ist eine Stimmabgabe am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich möglich.

Wahlkarten schriftlich oder mündlich beantragen

Bereits im Vorfeld des 9. Juni ist auch die Stimmabgabe per Briefwahl möglich. Bereits jetzt können Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich aus gesundheitlichen oder anderen Gründen verhindert sind, eine Wahlkarte beantragen. Die Ausstellung der Wahlkarten beginnt voraussichtlich ab Mitte Mai. Die Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich beantragt werden.

Die mündliche Beantragung der Wahlkarte ist in der eigenen Hauptwohnsitzgemeinde bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr, möglich. Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, die Wahlkarte direkt nach der Abholung im Gemeindeamt auszufüllen und unmittelbar im Anschluss wieder abzugeben.

Die schriftliche Beantragung ist unter anderem auf dem Postweg sowie per E-Mail, jeweils mit Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass oder Personalausweis), an die eigene Gemeinde oder auch im Internet unter www.wahlkartenantrag.at bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, möglich.